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   BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23   

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https://dejure.org/2023,40337
BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23 (https://dejure.org/2023,40337)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2023 - BLw 1/23 (https://dejure.org/2023,40337)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2023 - BLw 1/23 (https://dejure.org/2023,40337)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 6 Abs. 2 GrdstVG, § ... 9 Abs. 5 GrdstVG, § 4 Abs. 2 Satz 1 RSiedlG, § 1 Abs. 1b RSiedlG, § 8 Nr. 7c GrdstVG, § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, § 9 Abs. 6 GrdstVG, § 9 Abs. 2 GrdstVG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 71 Abs. 1 FamFG, Art. 70 GG, Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG, § 1 Abs. 1 GrdstVG, § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG, § 3 Abs. 2 Satz 2 GrdstVG, § 1 Abs. 1b Satz 1 RSiedlG, § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 37 Abs. 1 FamFG, § 26 FamFG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GNotKG, § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 61 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1, § 47 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG § 9
    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Qualifikation eines Erwerbsinteressenten als Landwirt; Verpachtung des landwirtschaftlichen Betriebs an nahestehende Person

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines an einen Nichtlandwirt veräußertes landwirtschaftliches Grundstück zum Zwecke der Verpachtung ; Behandlung des Erwerbsinteressenten in dem Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz wie ein Landwirt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrdstVG § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrdstVG § 9 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Ein Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken ist dann genehmigungspflichtig, wenn jedenfalls ein Grundstück die Genehmigungsfreigrenze überschreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 8; Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 10 jeweils mwN).

    Diese ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf überprüfbar, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und alle maßgeblichen Umstände gewürdigt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 15).

    Ein dringender Aufstockungsbedarf kann sich insbesondere schon daraus ergeben, dass die zu erwerbenden Flächen in unmittelbarer Nähe der Hofstelle oder der bereits bewirtschafteten Flächen des kaufinteressierten Landwirts liegen und daher besonders geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu verbessern (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 15).

  • BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Zwar fällt seit dem 1. September 2006 der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 GG; vgl. Senat, Beschluss vom 8. Mai 2020 - BLw 2/18, AUR 2020, 294, 295).

    ee) Jedenfalls im Ergebnis zutreffend geht das Beschwerdegericht auch davon aus, dass eine ungesunde Bodenverteilung insbesondere nicht deswegen verneint werden kann, weil der von der Beteiligten zu 1 verfolgte Zweck einem gemäß § 9 Abs. 6 GrdstVG zu berücksichtigenden Gemeinwohlbelang und einem im Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung von 2019 genannten Ziel entsprechen soll, der - wie der Senat bereits ausgeführt hat - im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 2 GrdstVG weiterhin als Auslegungshilfe heranzuziehen ist (vgl. Beschluss vom 8. Mai 2020 - BLw 2/18, AUR 2020, 294, 295).

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    aa) Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, MDR 2002, 874; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 10, jeweils mwN).

    Eine Akkumulation landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum von Personen, die nicht selbst Landwirtschaft betreiben, sondern aus der Verpachtung der Flächen an andere Landwirte Gewinn erwirtschaften, liefe den Zielen des Grundstücksverkehrsgesetzes zuwider (st.Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22; Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, 655 Rn. 25, jeweils mwN).

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09

    Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Die Beteiligte zu 1 ist durch § 2 Abs. 1 Satz 1 GNotKG nicht von der Kostenpflicht befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76, NJW 1977, 2317, 2318; Beschluss vom 20. April 2010 - VI ZB 70/09, juris Rn. 5 - zu § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Dahinstehen kann dabei, ob sich dem Bericht ein von den Genehmigungsbehörden zu berücksichtigendes Stufenverhältnis zwischen dem Ziel, lebendige Ortsgemeinschaften zu erhalten, attraktive Ortskerne zu gestalten und das ehrenamtliche Engagement zu fördern (Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2019, Seite 37), und dem Ziel, den Landwirtinnen und Landwirten beim Flächenerwerb Vorrang einzuräumen (vgl. Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2019, Seite 25), entnehmen lässt (vgl. hierzu - ablehnend - Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 297).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 181/76
    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Die Beteiligte zu 1 ist durch § 2 Abs. 1 Satz 1 GNotKG nicht von der Kostenpflicht befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 1977 - VII ZR 181/76, NJW 1977, 2317, 2318; Beschluss vom 20. April 2010 - VI ZB 70/09, juris Rn. 5 - zu § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    (aa) Zutreffend ist allerdings, dass der Senat den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Gesellschafter zu dem Zweck, dieses als Sonderbetriebsvermögen (§ 13 Abs. 7 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) in eine Personengesellschaft einzubringen, bei wertender Betrachtung dem Erwerb durch die Gesellschaft nur dann gleichgestellt hat, wenn die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter rechtlich sichergestellt ist, wozu es regelmäßig der Begründung einer entsprechenden Beitragsverpflichtung im Gesellschaftsvertrag bedarf (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 21 u. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1981 - VII 2009/79

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Ob eine derartige Gleichstellung erfolgen kann, wenn der Pächter des Betriebs, dem die zu erwerbende Fläche zugeordnet werden soll, mit dem Verpächter familiär verbunden und zugleich vorgesehener Hof- oder Betriebsnachfolger des Verpächters ist (so etwa OLG Stuttgart, AgrarR 1981, 320; Netz, Grundstückverkehrsgesetz, 9. Aufl., Rn. 2493 unter [14]; Kleinecke, AuR 2017, 442, 444), hat der Senat noch nicht entschieden.
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Ein Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken ist dann genehmigungspflichtig, wenn jedenfalls ein Grundstück die Genehmigungsfreigrenze überschreitet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 8; Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 2/16, NJW-RR 2017, 1228 Rn. 10 jeweils mwN).
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
    Dafür genügte die Mitteilung des Zwischenbescheides an die beurkundende Notarin, da sich deren Vollmacht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 GrdstVG auch auf die Empfangnahme eines Zwischenbescheides erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1993 - III ZR 104/92, NJW 1993, 3061, 3062 mwN).
  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02

    Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs

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